Bei etwa 45.000 mehrzelligen Tierarten in Deutschland ist bei landschaftsökologischen Bewertungen eine Beschränkung auf Ziel- und Leitarten sowie rechtlich besonders geschützte Arten notwendig. Bei vielen Artengruppen ist eine sachgerechte sytematische Bearbeitung nicht möglich bzw. unverhältnismäßig aufwändig.
Bei anderen Gruppen fehlen oft ökologische Kenntnisse für eine rechtssichere Bewertung auf lokaler und regionaler Ebene. Derzeit häufig auf Artebene untersucht werden besonders und streng geschützte Arten (Eingriffsregelung nach BauG, § 44 BNatSchG, USchadG).
Wir untersuchen seit Jahren regelmässig die Gruppen
Weitere Tiergruppen
werden in bewährter Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen bearbeitet.
In vielen Fällen kann heute auf ein Abtöten von Individuen von Leit- und Zielarten verzichtet werden. Viele Arten können von Experten im Gelände lebend bestimmt werden. Es ist selbstverständlich, dass für die bearbeiteten Tiergruppen eine lange Erfahrung und ein vollständiger Überblick über die vorliegende Fachliteratur und dem "Stand von Wissenschaft und Technik" vorliegt.
Eine zunehmende Bedeutung gewinnen indirekte Methoden der Suche nach Spuren, Larven, Eiern, Kot und Haaren. Eine Bestimmung findet im Feld oder durch Spezialisten im Labor statt. Neben konventionellen Methoden wird z.B. bei fledermauskundlichen Erhebungen zunehmend auch die DNA-Analyse zur Artbestimmung eingesetzt (Kooperation mit Labors und Universitäten im In- und Ausland).